Erdaushubdeponie

Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub Z-0

Diese Erklärung ist vor, spätestens mit Anlieferung des Bodenaushubes vorzulegen. Ohne diese Erklärung darf die Firma E. Rathei GmbH, 85132 Schernfeld/Wegscheid Bodenaushub nicht annehmen!


Anlieferung von nicht geeignetem Material ist eine Straftat und wird zur Anzeige gebracht!

 

Herkunft des Bodenaushubes

Bitte geben Sie Bauherr / Bauleitung an.
Bitte geben Sie PLZ, Ort, bzw. Teilort an.
Bitte geben Sie Baugebiet, Strasse, Nr. bzw. Gemarkung, Flurstück an

Wohnhaus, Wohnanlage
Kanal- und Kabelbau
Straßen-/Wegebau
Baugebietserschließung
Gewerbebauten
Abbruch-Objekt
andere Baumaßnahme
Bitte wählen Sie wenigstens eine bezeichnende Baumaßnahme

Acker
Grünland
Obstwiese
Brachland
andere Nutzung
Bitte wählen Sie wenigstens eine Nutzung
cbm
Bitte geben Sie die Menge an

lehmig/schluffig
sandig/kiesig
felsig
keine Fremdanteile
mit geringen Fremdanteilen
andere Bodenart
Bitte geben Sie die Bodenart an
Bitte geben Sie den Aushubunternehmer an.
Bitte geben Sie den Fuhrunternehmer an.
Bitte geben Sie an, wann die Anflieferung erfolgenden soll.
Um Ihnen eine Rückmeldung zu geben, benötigen wir bitte Ihre Emailadresse oder die Rückrufnummer:
Bitte geben Sie Ihre Email an.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an.
Nach Auskunft des Sachgebietes Umweltschutz des Landratsamtes wurde keine historische Erhebung als Altlastverdachtsfläche durchgeführt. Auf dem Baugrundstück liegen somit keine Erkenntnisse bzgl. einer Altlast vor.
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, beim Landratsamt Eichstätt eine kostenpflichtige Anfrage zum Altlastenkataster zu stellen. Das entsprechende Formular erreichen Sie über nachfolgenden Link.
Sie müssen bitte diesen Punkt versichern.
Ich versichere, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der anzuliefernde Bodenaushub ist unbelastet, absolut rein und enthält keinerlei Abfälle oder Bauschutt. Sollten bei den Aushubarbeiten auffällige Verfärbungen, Gerüche oder Abfälle auftreten, werde ich unverzüglich die weitere Zufuhr abbrechen und den Abnehmer sowie das zuständige Landratsamt informieren.
Sie müssen die Unbedenklichkeit versichern
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