Schwertransporte

In Deutschland werden Frachtguttransporte im Straßenverkehr, die nicht maß- oder gewichtsgerecht sind, als Großraum- und Schwertransporte (auch: Schwerguttransport) bezeichnet.

Großraum- und Schwertransporte weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab.

Diese Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Je nach Abmessung (Höhe, Länge und Breite) des Lastkraftwagens und seiner Ladung bzw. Nachläufers, sind Begleitfahrzeuge (BF3) bzw. Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben. 

Unser Fuhrpark besteht aus einem Goldhofer 4-Achs-Tiefbett-Satteltieflader und einem Tieflader Müller-Mitteltal.

Mit unserem Goldhofer 4-Achs-Tiefbett-Satteltieflader transportieren wir Ihre Maschine sicher an den regionalen Zielort.

Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit, unseren Goldhofer Tieflader um weitere 3 Meter zu verlängern.

Stellen Sie uns bei Anfragen bitte Ihre detaillierten Maschinendaten (Länge, Breite, Höhe, Gewicht) zur Verfügung. Zur Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen sind Ihre Eckdaten Voraussetzung.

 

 
 

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